Die Clearingstelle des FB 17
Clearingstelle Qualität der Lehre (CQdL)
Die Clearingstelle ist eine Instanz des Fachs Informatik im Fachbereich
Mathematik - Informatik, die sich pragmatisch und gezielt mit Aspekten
der Verbesserung der Qualität der Lehre befasst. Dies ist eine
permanente Aufgabe, hat aber in der momentanen Umstellungssituation
besondere Relevanz.
Die Clearingstelle soll Anlaufstelle sein für Studierende und für
Lehrende, die Probleme im Bereich der Durchführung, Ausprägung und
Umsetzung von Lehrveranstaltungen zur Sprache bringen oder auf
Kommunikationsprobleme zwischen den an der Lehre beteiligten Gruppen
hinweisen wollen.
Um dies zu ermöglichen, ja sogar zu fördern, werden ein elektronischer
und ein physischer Briefkasten eingerichtet. Sollte auf diesem Wege ein
Problem an die Clearingstelle herangetragen werden, das offensichtlich
in den Aufgabenbereich anderer Gremien fällt, wird die Fragestellung an
diese weitergeleitet.
Die Clearingstelle hat insbesondere die Aufgabe,
- in schneller Reaktion pragmatische Lösungen für konkrete Probleme
zu finden,
- aus der Ursachenanalyse bekanntgewordener Symptome Vorschläge für
zukünftige, verbesserte Regelungen zu erarbeiten und
- die zuständigen Gremien, insbesondere den Prüfungsausschuss und die Studieninhaltekommission, über Problemfelder und Regelungsvorschläge zu informieren.
Die Mitglieder der Clearingstelle sind :
Professor Wilfried Hauenschild
Professor Johannes Blömer
Wiss. Mitarbeiter N.N.
Wiss. Mitarbeiter Holger Uhr
Student Boris Stobbe
Student Malte Röhs
Kontakt :
über E-mail : clearingstelle@uni-paderborn.de
oder durch den physikalischen Briefkasten neben dem Pool E1.316, bzw. neben dem schwarzen Brett der Fachschaft 17
Bisherige Eingaben und Aktionen
An dieser Stelle werden ausgewählte Probleme und Ergebnisse der Clearingstelle veröffentlicht, um sie bekanntzumachen oder eine Diskussion anzuregen. Sollte eine Eingabe hier nicht auftauchen, bedeutet das nicht, daß sie nicht behan
delt wurde.
- Kriterien der Notenvergabe : (vom 5.1.99)
Da es im neuen Informatik-Studiengang fast ausschließlich benotete Scheine gibt, wurde die Frage besprochen, ob es gesetzliche Rahmenbedingungen gibt, die regeln, welche Leistungen in die Benotung einfließen dürfen, bzw. welche Regelungen
erlaubt und welche es nicht sind. Diese Frage wurde an den Prüfungsausschuß weitergegeben.
Die Clearingstelle hält es für sinnvoll, hier eine fachbereichsinterne Empfehlung zu erarbeiten und bittet deshalb um Vorschläge zu den Kriterien benoteter Scheine. Als Diskussionsgrundlage hat sich die Clearingstelle folgendes Modell ü
;berlegt:
Die Noten sind allein über eine Prüfungsleistung zu erbringen (also Klausur oder Fachgespräch oder äquivalente Feststellung individueller Leistungen), Leistungen, die nicht klar in Eigenleistung erbracht werden (v.a. Übungs
zettel), können die Note nicht verbessern; Übungspunkte können aber als Bonus auf die 4,0 angerechnet werden, d.h. mit Hilfe von Bonuspunkten aus den Übungen kann die individuelle Grenze zwischen 5,0 und 4,0 verschoben werden. Andere k
lar in Eigenleistung erbrachten Ergebnisse (z.B. Vorrechnen, Vortrag, Ausarbeitung, etc.) können die Note verbessern, wenn für jeden Teilnehmer die Möglichkeit besteht, diesen Bonus zu bekommen.
Kommentare, Kritik, andere Vorschläge ? clearingstelle@uni-paderborn.de
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- Ein FAQ zur DPO4 : (vom 30.04.99 bis 30.09.99 gültig)
Dies ist eine ganze neue Seite, zu der man über diesen link kommt.
Die Seite beinhaltet Informationen über :
- das Industriepraktikum
- das Auslandssemester
- die Studienarbeit
- SHK-Verträge
- das Punktesystem im Bachelor-Abschnitt
- die neuen Gebiete der Informatik
- Adressen für weitergehende Informationen
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letzte Änderung 30.04.1999